Allgemeine Geschäftsbedingungen für das
Stempeln zu Sammelzwecken durch die Deutsche Post PHILATELIE(AGB St
Phil)
Stand: 01.01.2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen
Post AG PHILATELIE für das Stempeln von Postwertzeichen zu Sammelzwecken
(AGB St PWz)
- Zurückziehung der Geschäftsbedingungen -
Die vorstehend genannten Geschäftsbedingungen werden mit Ablauf des
31.12.2009 zurückgezogen.
Sie werden ab 01.01.2010 ersetzt durch die Allgemeine Geschäftsbedingungen für das
Stempeln zu Sammelzwecken durch die Deutsche Post PHILATELIE (AGB St
Phil)
Hiernach werden die Schwerpunkte der Neuerungen heraus gestellt:
- Definition:
Automatenmarken mit falscher Platzierung des Werteindruckes gelten nicht als
Fehldrucke / fehlerhafte Produktionsware
- Die philatelist.
Stempelung wird nicht mehr nur bei Postwertzeichen durchgeführt sondern
auch bei Briefmarken, die den Postwertzeichen ähnlich sind (mit im
Regelungstext näher beschriebenen Definitionen)
- Die durch die DP
zugelassene, in der Briefmarke evtl. integrierte Werbung schließt eine
philatelist. Stempelung nicht aus.
- Die DP PHILATELIE
führt ggf. umfangreiche Aufträge mit kommerziellem Hintergrund gegen
Entgelt durch.
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